Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

a) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

b) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. DieVertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach Treu und Glauben Verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine Ihrem wirtschaftlichen

Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

c) Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

d) Die Firma LabelsolutionsUK Ltd. ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

2. Leistungsumfang und Vertragsabschluss

a) Vertragsangebote des Verkäufers sind frei bleibend.

b) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.

c) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.

d) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zu Grunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Mass- und Gewichtsangaben, sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise verstehen sich ab Werk inklusive Verpackung und sonstiger Versand und Transportspesen.

b) Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt 30 Tage netto als Zahlungsfrist, ab Datum der Rechnungsstellung.

c) Liegen zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne das eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

d) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

e) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens der LabelsolutionsUK Ltd. erfüllt ist.

4. Aufrechnung und Zurückhaltung

a) Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, das die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Lieferung

a) Die Firma LabelsolutionsUK Ltd. ist darum bemüht die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grund dann nicht zu.

b) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und Behördliche Anordnung die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

c) Bei Sonderabmessungen oder Sonderanfertigungen sind uns produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gestattet und werden entsprechend verrechnet.

6. Gefahrübergang

a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht wurde.Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen vom Verkäufer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

b) Der Kunde ist zur Sicherheitsübereignung oder der Verpfändung der Ware nicht befugt.

c) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

8. Gewährleistung

a) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten unabhängig davon ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.

b) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängig machen des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

c) Der Kunde hat Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.

d) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach de Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

e) Hardware: Für die von Labelsolutions UK Ltd. vertriebenen technischen Geräte gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Gerätehersteller.

f) Verbrauchsmaterial: Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von der LabelsolutionsUK Ltd. nicht übernommen werden.Da die Einsatzsituation für Verbrauchsmaterial in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendungen unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige Versuche zu überprüfen.

g) Software: LabelsolutionsUK Ltd. macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen erdenklichen

Bedingungen fehlerfrei arbeiten. LabelsolutionsUK Ltd. übernimmt keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit kundenseitig installierter Software oder Hardware. Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernimmt LabelsolutionsUK Ltd. keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für den jeweiligen Programmen beiliegenden Lizenzbestimmungen. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt.

9. Haftung

a) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz,
Grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens
schriftlich zugesicherter Eigenschaften und bei Personenschäden. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

10. Schlussbestimmungen

a) Vertragliche Abreden, auch technische Änderungen, bedürfen der Schriftform.

b) Der Kunde kann bei von uns geübter Nachsicht in der Handhabung unserer Verkaufs- und

Lieferbedingungen nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder in irgendeinem Punkt zuwiderhandeln.

c) Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder- hätten sie den Punkt bedacht, gewollt haben würden.

LabelsolutionsUK Ltd.
1 Dorchester Way
PRENTON
CH43 9JJ
-England-

Geschäftsführung: UG HOFMANN

Gerichtsstand: PRENTON

Firmen Reg. Nr.: 5613373

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: GB 876041418

Bankverbindung:

NATWEST PLC., Eastbourne, Konto Nr.: 550/00/43165311

IBAN: GB37NWBK60720443165311

Swift BIC: NWBK GB2L

info@labelsolutionsuk.com

WWW: www.labelsolutionsuk.com